Zahlungsdaten des nationalen Gesundheitsdienstes

Normative ReferenzBezeichnung der einzelnen VerpflichtungInhalt der VerpflichtungAktualisierung
Art. 41 Abs. 1-bis GvD Nr. 33/2013Zahlungsdaten in zusammengefasster und aggregierter Form (in Tabellen zu veröffentlichen)Daten zu allen getätigten Ausgaben und Zahlungen, aufgeschlüsselt nach Art der Arbeit, Ware oder Dienstleistung in Bezug auf die Art der getätigten Ausgaben, den Bezugszeitraum und die BegünstigtenVierteljährlich (in der Phase der ersten halbjährlichen Umsetzung)

Letzte Aktualisierung: 02/04/2024

Pubblicato il: 01/03/2022

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