Abteilungen

Der Artikel 17 bis des Gesetzesdekrets Nr. 502/92 in der durch das Gesetzesdekret Nr. 229/99 geänderten und ergänzten Fassung definiert die Abteilungsorganisation als das gewöhnliche Modell der Betriebsführung aller Aktivitäten der Gesundheitsunternehmen.

Es legt fest, dass die Abteilung eine Ansammlung komplexer operativer Einheiten ist, und sieht die Zuweisung von Verantwortlichkeiten an die Abteilungen vor, sowohl in klinisch-organisatorischen und präventiven Angelegenheiten als auch in Bezug auf die rationelle und korrekte Planung und Verwaltung der zur Erreichung der Ziele zugewiesenen Ressourcen.

Die Abteilungen sind in strukturelle Abteilungen (Abteilung für psychische Gesundheit und Suchtkrankheiten und Abteilung für Prävention) und funktionelle Abteilungen unterteilt.

Die Funktionsabteilung durchquert die Unternehmensstruktur nicht vertikal, sondern koordiniert sie transversal, was bedeutet, dass es sich um eine Koordinationsstruktur für die integrierte Durchführung komplexer Funktionen handelt. Er hat keine hierarchische Führungsrolle in den operativen Einheiten des Bezirks und der Krankenhäuser, sondern übernimmt Orientierungs-, Beratungs- und Aufsichtsaufgaben für die Ausübung der Funktion, für die er verantwortlich ist.

Die strukturierten Abteilungen haben eine größere Autonomie als die anderen organisatorischen Partituren des Unternehmens (Krankenhaus und Bezirk) und eine ausgeprägtere vertikale Führung.

Es gibt acht Abteilungen des lokalen Gesundheitsunternehmens von Frosinone, die alle sanitär sind.

  • Präventionsabteilung
  • Abteilung für psychische Gesundheit und Suchtkrankheiten
  • Abteilung für Primär- und Intermediate Care
  • Abteilung für Pharmazeutische Diagnostik und Service
  • Notaufnahme
  • Abteilung Chirurgische Wissenschaften
  • Abteilung Medizinische Wissenschaften
  • Abteilung für Krankenpflege, Geburtshilfe und Gesundheitsberufe, Rehabilitations- und Präventionstechniken

Die genannten Abteilungen finden ihre Rechtfertigung in der Organisationslogik, die das Departement als ideales Koordinationsmodell mit Orientierungs-, Beratungs- und Aufsichtsaufgaben für die damit verbundenen Aktivitäten identifiziert, um gemeinsame Ziele und Ziele zu verfolgen.

Die Abteilung ist in jedem Fall für die klinische Leitung zuständig, d. h. für die Koordinierung, Orientierung, Beratung und Überwachung, die auf die Umsetzung der strategischen Leitlinien und der Gesundheitsplanung abzielen, und insbesondere für die folgenden Aufgaben:

  • im Rahmen der Leitlinien und Referenzen der strategischen Leitung die zu verfolgenden Ziele (sowohl auf jährlicher als auch auf mehrjähriger Basis) zu koordinieren;
  • koordinierte und integrierte Verwaltung und Nutzung der zugewiesenen Ressourcen (personell, finanziell und technologisch) für:
  • die Ziele zu verfolgen, die bei der Budgetverhandlung festgelegt wurden;
  • ständige Verbesserung der Leistungsindikatoren in Bezug auf Effizienz, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit;
  • sicherstellung der kontinuierlichen Durchführung geeigneter Eingriffe sowohl aus klinischer als auch aus verwaltungstechnischer Sicht;
  • die Budgetziele mit der strategischen Leitung zu verhandeln und dabei eine maximale Aufteilung aller Führungskräfte und des zugewiesenen Personals anzustreben;
  • die Personalisierung und Humanisierung der Eingriffe zu verfolgen;
  • pflegerouten oder Pflegeprofile auf der Grundlage der Koordination der erforderlichen Leistungen zu definieren;
  • richtlinien und Protokolle zu erarbeiten, zu teilen und anzunehmen;
  • förderung der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung;
  • sicherstellung der Angemessenheit der Krankenhausaufenthalte unter vollständiger Nutzung der Aktivitäten des Tageskrankenhauses und der Tageschirurgie;
  • förderung konkreter Maßnahmen zur Erreichung eines besseren Maßes an Angemessenheit;
  • systeme von Indikatoren zu entwickeln, die für die Bewertung und Überprüfung der Wirksamkeit und Angemessenheit der erbrachten Leistungen und des Effizienzniveaus der verschiedenen operativen Einheiten, der verschiedenen in ihnen vertretenen Berufsteams und der einzelnen Fachleute nützlich sind.

Die Beziehungen zwischen dem Distrikt, den Krankenhäusern und Abteilungen werden durch entsprechende Vorschriften festgelegt.

Die Abteilungsordnung kann auch eventuelle organisatorische Gliederungen vorsehen, die darauf abzielen, die Funktionen der Programmierung, Koordination und Überprüfung für nach Produkten oder Disziplinen homogene Tätigkeitsbereiche zu unterstützen.

Der Abteilungsausschuss ist gemäß Artikel 17-bis des Gesetzesdekrets Nr. 502/1992 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen ein beratendes Kollegialorgan mit Adressierungs- und Überprüfungsfunktionen.

Mitglieder des Abteilungsausschusses sind:

  • den Direktor des Komitees, der ihm vorsteht;
  • die Direktion der komplexen operativen Einheiten;
  • die Leiter der einfachen operativen Abteilungen der Abteilungen;
  • der Koordinator oder sein Beauftragter für Gesundheits-, Technik-, Sozial- und Rehabilitationsberufe;
  • die medizinischen und gesundheitlichen Führungskräfte, deren Anzahl nicht mehr als 30% der Mitglieder des Rechts beträgt und die von allen Führungskräften der Abteilung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt werden;
  • ein von den Ambulanzspezialisten gewählter Vertreter.

Der Ausschuss tritt nach förmlicher Einberufung des Abteilungsdirektors zusammen, und für jede Sitzung wird ein entsprechendes Protokoll erstellt, das in chronologischer Reihenfolge bei der Direktion der Abteilung aufbewahrt wird.

Die Dauer und die Arbeitsweise des Abteilungsausschusses werden vom Unternehmen mit entsprechenden Vorschriften festgelegt.

Der Abteilungsausschuss legt die klinischen und organisatorischen Leitlinien der Abteilung fest und definiert die Geschäftsprozesse. Es erarbeitet auch den Vorschlag für die Management- und Betreuungsziele der Abteilung.

Der Abteilungsausschuss tritt zusammen, um die Ziele regelmäßig zu überprüfen und mögliche Korrekturen und Maßnahmen zur Optimierung der Ressourcennutzung zu ermitteln, sowie wann immer er sich äußern muss zu:

  • die Ziele der Abteilung, die vom Direktor derselben mit der strategischen Leitung ausgehandelt werden;
  • den Erwerb und die Zuweisung der personellen und materiellen Ressourcen der einzelnen operativen Einheiten und ihrer jeweiligen Budgets;
  • die Überprüfung der Übereinstimmung der erzielten Ergebnisse mit den vereinbarten Zielen;
  • die organisatorischen Modalitäten der Abteilung im klinischen Bereich, die Betreuungswege, die Übernahme, die Angemessenheit usw.

Der Abteilungsleiter wird vom Generaldirektor für eine Amtszeit von zwei bis drei Jahren ernannt.

Der Abteilungsleiter, insbesondere:

  • gewährleistet das Funktionieren der Abteilung durch die Umsetzung von Organisationsmodellen, die auch vom Abteilungsausschuss vorgeschlagen werden, einschließlich der Einhaltung der Vorschriften über Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz und des Schutzes der Privatsphäre;
  • fördert die Entwicklung des Risikomanagements und die regelmäßigen Überprüfungen;
  • verwaltet die für den Betrieb der Abteilung zugewiesenen Ressourcen nach Anhörung der Vorschläge des Ausschusses und gewährleistet die Mobilität/Rotation des Personals innerhalb der Abteilung;
  • schlägt der strategischen Leitung die Unterstützungs- und Managementziele vor und plant die Abteilungsaktivitäten nach Anhörung des Abteilungsausschusses;
  • koordiniert die Aktivitäten und Ressourcen, damit die Abteilung ihre Aufgaben vollständig erfüllt und um sicherzustellen, dass jede Struktur der Abteilung durch einheitliche Arbeitsprogramme, Protokolle und Verfahren arbeitet;
  • überprüft die Übereinstimmung der Ziele der Abteilung mit denen des Unternehmens;
  • beteiligt sich an der Aushandlung des Budgets gemäß den organisatorischen Modalitäten des Unternehmens;
  • informiert den Abteilungsausschuss über die Ergebnisse der Verhandlungen;
  • verwaltet das Budget der Abteilung;
  • gewährleistet die Angemessenheit der Interventionen zu präventiven, diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Zwecken gemäß den in diesen Richtlinien festgelegten Modalitäten der klinischen Governance;
  • ist für die Gesamtergebnisse des Departements in Bezug auf die ihm direkt zugewiesenen Ziele verantwortlich.

Letzte Aktualisierung: 03/04/2024

Pubblicato il: 24/03/2022

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