Ersatzerklärungen und Datenerfassung von Amts wegen

Normative ReferenzBezeichnung der einzelnen VerpflichtungInhalt der VerpflichtungAktualisierung
Art. 35 Abs. 3 GvD Nr. 33/2013Kontaktdaten der zuständigen StelleTelefonnummern und institutionelles E-Mail-Postfach des Büros, das für die Tätigkeiten zur Verwaltung, Gewährleistung und Überprüfung der Datenübertragung oder des direkten Zugriffs der Verwaltungen auf die Datenerfassung von Amts wegen und für die Durchführung der Kontrollen der Ersatzerklärungen zuständig istRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)

Letzte Aktualisierung: 02/04/2024

Pubblicato il: 28/02/2022

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