Zugänglichkeit und Katalog von Daten, Metadaten und Datenbanken

Normative ReferenzBezeichnung der einzelnen VerpflichtungInhalt der VerpflichtungAktualisierung
Art. 53, Abs. 1 bis, Gesetzesdekret 82/2005, geändert durch Art. 43 des Gesetzesdekrets 179/16Datenkatalog, Metadaten und DatenbankenKatalog der Daten, der endgültigen Metadaten und der entsprechenden Datenbanken der Verwaltungen, die auch über Links zum Nationalen Geodatenregister (www.rndt.gov.it), zum Datenkatalog der PA und zu den von AGID verwalteten Datenbanken www.dati.gov.it und http://basidati.agid.gov.it/catalogo veröffentlicht werdenRechtzeitig
Art. 53, Abs. 1, bis, Gesetzesdekret. 82/2005VorschriftenVorschriften, die die Ausübung des Rechts auf telematischen Zugriff und die Wiederverwendung von Daten regeln, unbeschadet der im Steuerregister enthaltenen DatenJährlich
Art. 9, Abs. 7, Gesetzesdekret Nr. 179/2012 mit Änderungen umgewandelt durch das Gesetz Nr. 221 vom 17. Dezember 2012Zugänglichkeitsziele (gemäß den Angaben im Rundschreiben der Agentur für digitales Italien Nr. 1/2016 und nachfolgende Änderungen)Ziele für den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu IT-Tools für das laufende Jahr (bis zum 31. März eines jeden Jahres) und den Stand der Umsetzung des „Plans für die Nutzung von Telearbeit“ in ihrer OrganisationJährlich (gemäß Art. 9 Abs. 7 des Gesetzesdekrets Nr. 179/2012)

Letzte Aktualisierung: 02/04/2024

Pubblicato il: 01/03/2022

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