Aufteilung der Büros

Normative ReferenzBezeichnung der einzelnen VerpflichtungInhalt der VerpflichtungAktualisierung
Art. 13 Abs. 1 Buchst. b) GvD Nr. 33/2013Aufteilung der BürosAngabe der Zuständigkeiten der einzelnen Ämter, auch auf nicht allgemeiner Führungsebene, die Namen der verantwortlichen Führungskräfte der einzelnen ÄmterRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)
Art. 13 Abs. 1 Buchst. c) GvD Nr. 33/2013Organigramm (in Form eines Organigramms zu veröffentlichen, so dass jedem Büro ein Link zu einer Seite zugewiesen wird, die alle von der Norm vorgesehenen Informationen enthält)Darstellung der Organisation der Verwaltung in vereinfachter Form zum Zwecke der vollständigen Zugänglichkeit und Verständlichkeit der Daten durch Organigramm oder ähnliche grafische DarstellungenRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)
Art. 13 Abs. 1 Buchst. b) GvD Nr. 33/2013Organigramm (in Form eines Organigramms zu veröffentlichen, so dass jedem Büro ein Link zu einer Seite zugewiesen wird, die alle von der Norm vorgesehenen Informationen enthält)Namen der verantwortlichen Führungskräfte der einzelnen ÄmterRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)

Letzte Aktualisierung: 02/04/2024

Pubblicato il: 23/02/2022

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