Außerordentliche und Notfalleinsätze

Normative ReferenzBezeichnung der einzelnen VerpflichtungInhalt der VerpflichtungAktualisierung
Art. 42 Abs. 1 Buchst. a) GvD Nr. 33/2013Außerordentliche und Notfalleinsätze (in Tabellen zu veröffentlichen)Ergriffene Maßnahmen in Bezug auf außerordentliche und Notfallmaßnahmen, die Abweichungen von den geltenden Rechtsvorschriften mit sich bringen, unter ausdrücklicher Angabe der möglicherweise abweichenden Rechtsvorschriften und der Gründe für die Abweichung sowie unter Angabe etwaiger Verwaltungs- oder GerichtsaktenRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)
Art. 42 Abs. 1 Buchst. b) GvD Nr. 33/2013Eventuell festgelegte Fristen für die Ausübung der Befugnisse zum Erlass außerordentlicher MaßnahmenRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)
Art. 42 Abs. 1 Buchst. c) GvD Nr. 33/2013Voraussichtliche Kosten der Eingriffe und tatsächliche Kosten der VerwaltungRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)

Letzte Aktualisierung: 02/04/2024

Pubblicato il: 01/03/2022

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