Meldung von Straftaten

Bürger, Angestellte und Mitarbeiter, die rechtswidrige Situationen (Korruptionsdelikte und andere Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung, mutmaßliche Steuerschäden oder andere Verwaltungsdelikte) melden möchten, von denen sie in der Verwaltung Kenntnis erlangt haben, müssen dieses Formular verwenden.

Es wird daran erinnert, dass das Gesetz diejenigen schützt, die die Meldung von Straftaten vornehmen.

Insbesondere sehen das Gesetz und der Nationale Antikorruptionsplan (NKP) vor, dass:

  • die Verwaltung ist verpflichtet, Systeme zum Schutz der Vertraulichkeit in Bezug auf die Identität des Hinweisgebers einzurichten;
  • die Identität des Hinweisgebers muss in jedem Kontext nach der Meldung geschützt werden. Im Disziplinarverfahren darf die Identität des Hinweisgebers nicht ohne seine Zustimmung offengelegt werden, es sei denn, seine Kenntnis ist für die Verteidigung des Beschuldigten unbedingt erforderlich;
  • die Anzeige wird dem in den Artikeln 22 ff. des Gesetzes Nr. 241 vom 7. August 1990 vorgesehenen Zugang entzogen;
  • der Beschwerdeführer, der der Ansicht ist, aufgrund der Beschwerde am Arbeitsplatz diskriminiert worden zu sein, kann (auch über die Gewerkschaft) dem Inspektorat für den öffentlichen Dienst die Diskriminierungstatbestände melden.

Weitere Informationen finden Sie im P.N.A.

Im Anhang finden Sie das für die ASL Frosinone erstellte Meldemodell.

Letzte Aktualisierung: 02/04/2024

Pubblicato il: 01/03/2022

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