Konzessionsurkunden

Normative ReferenzBezeichnung der einzelnen VerpflichtungInhalt der VerpflichtungAktualisierung
Art. 26 Abs. 2 GvD Nr. 33/2013Konzessionsakte (die in Tabellen veröffentlicht werden, indem ein Link zu der Seite erstellt wird, auf der sich die Daten der entsprechenden endgültigen Maßnahmen befinden) (Hinweis: Es ist verboten, Daten zu verbreiten, aus denen Informationen über den Gesundheitszustand und die wirtschaftliche und soziale Notlage der Betroffenen gemäß Art. 26, Abs. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013 gewonnen werden können)Handlungen zur Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen und finanziellen Hilfen an Unternehmen und in jedem Fall von wirtschaftlichen Vorteilen jeglicher Art an Personen und öffentliche und private Einrichtungen in Höhe von mehr als tausend EuroRechtzeitig (Art. 26 Abs. 3 GvD Nr. 33/2013)
Für jede Urkunde:
Art. 27 Abs. 1 Buchst. a) GvD Nr. 33/20131) Name des Unternehmens oder der Körperschaft und die entsprechenden Steuerdaten oder der Name eines anderen BegünstigtenRechtzeitig (Art. 26 Abs. 3 GvD Nr. 33/2013)
Art. 27 Abs. 1 Buchst. b) GvD Nr. 33/20132) Höhe des gezahlten wirtschaftlichen VorteilsRechtzeitig (Art. 26 Abs. 3 GvD Nr. 33/2013)
Art. 27 Abs. 1 Buchst. c) GvD Nr. 33/20133) Regel oder Titel auf der Grundlage der ZuweisungRechtzeitig (Art. 26 Abs. 3 GvD Nr. 33/2013)
Art. 27 Abs. 1 Buchst. d) GvD Nr. 33/20134) Amt und für das entsprechende Verwaltungsverfahren zuständiger Beamter oder ManagerRechtzeitig (Art. 26 Abs. 3 GvD Nr. 33/2013)
Art. 27 Abs. 1 Buchst. e) GvD Nr. 33/20135) Verfahren zur Ermittlung des BegünstigtenRechtzeitig (Art. 26 Abs. 3 GvD Nr. 33/2013)
Art. 27 Abs. 1 Buchst. f) GvD Nr. 33/20136) Link zum ausgewählten ProjektRechtzeitig (Art. 26 Abs. 3 GvD Nr. 33/2013)
Art. 27 Abs. 1 Buchst. f) GvD Nr. 33/20137) Link zum Lebenslauf des BeauftragtenRechtzeitig (Art. 26 Abs. 3 GvD Nr. 33/2013)
Art. 27 Abs. 2 GvD Nr. 33/2013Liste (in offener tabellarischer Form) der Begünstigten der Rechtsakte über die Gewährung von Zuschüssen, Beiträgen, Subventionen und finanziellen Hilfen an Unternehmen und die Gewährung wirtschaftlicher Vorteile jeglicher Art an Personen und öffentliche und private Einrichtungen mit einem Betrag von mehr als tausend EuroJährlich (Art. 27 Abs. 2 GvD Nr. 33/2013)

Letzte Aktualisierung: 03/04/2024

Pubblicato il: 28/02/2022

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