Bürgerlicher Zugang

Normative ReferenzBezeichnung der einzelnen VerpflichtungInhalt der VerpflichtungAktualisierung
Art. 5 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013 / Art. 2, Abs. 9-bis, Gesetz 241/90“Einfacher” Bürgerzugang zu Daten, Dokumenten und Informationen, die der Veröffentlichungspflicht unterliegenName des Verantwortlichen für Korruptionsprävention und Transparenz, dem der Antrag auf Bürgerzugang vorgelegt wird, sowie Modalitäten für die Ausübung dieses Rechts unter Angabe der Telefonnummern und der institutionellen E-Mail-Postfächer und Name des Inhabers der Ersatzvollmacht, der im Falle einer Verzögerung oder Nichtbeantwortung aktiviert werden kann, unter Angabe der Telefonnummern und der institutionellen E-Mail-PostfächerRechtzeitig
Art. 5 Abs. 2 GvD Nr. 33/2013“Allgemeiner” Bürgerzugang zu weiteren Daten und DokumentenNamen der zuständigen Ämter, bei denen der Antrag auf Bürgerzugang gestellt wird, sowie Modalitäten für die Ausübung dieses Rechts unter Angabe der Telefonnummern und der institutionellen E-Mail-BoxenRechtzeitig
ANAC FOIA-Richtlinien (vom 1309/2016)ZugriffsprotokollListe der Anträge auf Zugang (Akten, Hausnummer und allgemein) mit Angabe des Gegenstands und des Datums des Antrags sowie des entsprechenden Ergebnisses mit dem Datum der EntscheidungHalbjährlich

Letzte Aktualisierung: 02/04/2024

Pubblicato il: 01/03/2022

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