Organisatorisches Wohlbefinden

Normative ReferenzBezeichnung der einzelnen VerpflichtungInhalt der VerpflichtungAktualisierung
Art. 20 Abs. 3 GvD Nr. 33/2013Organisatorisches WohlbefindenEbenen des organisatorischen WohlbefindensDaten, die nicht mehr der obligatorischen Veröffentlichung gemäß Gesetzesdekret 97/2016 unterliegen

Letzte Aktualisierung: 02/04/2024

Pubblicato il: 28/02/2022

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