Raumplanung und -steuerung

Normative ReferenzBezeichnung der einzelnen VerpflichtungInhalt der VerpflichtungAktualisierung
Art. 39, Abs. 1, Buchst. a), GvD Nr. 33/2013Raumplanung und -steuerung (in Tabellen zu veröffentlichen)Handlungen der Gebietsregierung wie unter anderem Raumordnungspläne, Koordinierungspläne, Landschaftspläne, städtebauliche, allgemeine und Durchführungsinstrumente sowie deren VariantenRechtzeitig (Art. 39 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013)
Art. 39 Abs. 2 GvD Nr. 33/2013Dokumentation zu jedem Verfahren zur Einreichung und Genehmigung von Vorschlägen für die städtebauliche Umwandlung aus privater oder öffentlicher Initiative in Form einer Variante des allgemeinen städtebaulichen Instruments, wie auch immer es in Kraft ist, sowie von Vorschlägen für die städtebauliche Umwandlung aus privater oder öffentlicher Initiative in Umsetzung des geltenden allgemeinen städtebaulichen Instruments, die Bauprämien gegen die Verpflichtung von Privatpersonen zur Durchführung von Erschließungsarbeiten ohne zusätzliche Kosten oder zur Abtretung von Flächen oder Volumina für Zwecke des öffentlichen Interesses beinhaltenRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)

Letzte Aktualisierung: 30/06/2023

Pubblicato il: 01/03/2022

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