Plan der Indikatoren und der erwarteten Haushaltsergebnisse

Normative ReferenzBezeichnung der einzelnen VerpflichtungInhalt der VerpflichtungAktualisierung
Art. 29 Abs. 2 GvD Nr. 33/2013 – Art. 19 und 22 des Gesetzesdekrets Nr. 91/2011 – Art. 18-bis des Gesetzesdekrets n.118/2011Plan der Indikatoren und der erwarteten HaushaltsergebnissePlan der Indikatoren und erwarteten Haushaltsergebnisse unter Berücksichtigung der beobachteten Ergebnisse in Bezug auf das Erreichen der erwarteten Ergebnisse und der Gründe für etwaige Abweichungen und Aktualisierungen für jedes neue Haushaltsjahr, sei es durch die Festlegung neuer Ziele und Indikatoren, sei es durch die Aktualisierung der Zielwerte und die Streichung bereits erreichter oder neu zu planender ZieleRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)

Letzte Aktualisierung: 28/02/2022

Pubblicato il: 28/02/2022

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