Inhaber von Kooperations- oder Beratungsaufträgen

Normative ReferenzBezeichnung der einzelnen VerpflichtungInhalt der VerpflichtungAktualisierung
Art. 15 Abs. 2 GvD Nr. 33/2013Berater und Mitarbeiter (in Tabellen zu veröffentlichen)Angaben zu den Akten der Erteilung von Kooperations- oder Beratungsaufträgen an externe Personen aus irgendeinem Grund (einschließlich derjenigen, die mit einem koordinierten und kontinuierlichen Kooperationsvertrag beauftragt wurden) mit Angabe der Empfänger, des Grundes für den Auftrag und des ausgezahlten BetragsRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)
Art. 15 Abs. 1 Buchst. b) GvD Nr. 33/20131) Lebenslauf, der nach dem geltenden europäischen Modell erstellt wurdeRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)
Art. 15 Abs. 1 Buchst. c) GvD Nr. 33/20132) Daten über die Durchführung von Aufträgen oder die Inhaberschaft von Ämtern in privatrechtlichen Einrichtungen, die von der öffentlichen Verwaltung reguliert oder finanziert werden, oder über die Ausübung beruflicher TätigkeitenRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)
Art. 15 Abs. 1 Buchst. d) GvD Nr. 33/20133) Vergütungen, die sich auf das Arbeits-, Beratungs- oder Kooperationsverhältnis beziehen (einschließlich derjenigen, die mit einem Vertrag über koordinierte und kontinuierliche Zusammenarbeit anvertraut wurden), mit besonderem Hinweis auf mögliche variable Komponenten oder im Zusammenhang mit der Bewertung des ErgebnissesRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)
Art. 15 Abs. 2 GvD Nr. 33/2013 Art. 53 Abs. 14 GvD Nr. 165/2001Tabellen zu den Beraterlisten mit Angabe des Auftragsgegenstands, der Dauer und der Vergütung (dem öffentlichen Dienst mitgeteilt)Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)
Art. 53 Abs. 14 GvD Nr. 165/2001Bescheinigung, dass keine – auch potenziellen – Interessenkonflikte aufgetreten sindRechtzeitig

Letzte Aktualisierung: 02/04/2024

Pubblicato il: 23/02/2022

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