Zeitaufwand und Indikatoren für die Realisierung öffentlicher Arbeiten

Normative ReferenzBezeichnung der einzelnen VerpflichtungInhalt der VerpflichtungAktualisierung
Art. 38 Abs. 2 GvD Nr. 33/2013Zeiten, Einheitskosten und Indikatoren für die Realisierung der laufenden oder abgeschlossenen öffentlichen Arbeiten. (in Tabellen zu veröffentlichen, auf der Grundlage des vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen im Einvernehmen mit der nationalen Antikorruptionsbehörde erstellten Standardschemas)Informationen über den Zeitpunkt und die Indikatoren für die Fertigstellung der laufenden oder abgeschlossenen öffentlichen ArbeitenRechtzeitig (Art. 38 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013)
Art. 38 Abs. 2 GvD Nr. 33/2013Angaben zu den Einheitskosten für die Durchführung laufender oder abgeschlossener öffentlicher ArbeitenRechtzeitig (Art. 38 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013)

Informatisches Archiv für öffentliche Arbeiten (AINOP) Ministerium für Infrastruktur und Verkehr.

Letzte Aktualisierung: 28/06/2023

Pubblicato il: 01/03/2022

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