Null Bürokratie

Normative ReferenzBezeichnung der einzelnen VerpflichtungInhalt der VerpflichtungAktualisierung
Art. 37 Abs. 3 GvD Nr. 69/2013Null BürokratieFälle, in denen die Erteilung der zuständigen Genehmigungen durch eine Mitteilung der betroffenen Person ersetzt wirdDaten, die gemäß Gesetzesdekret 10/2016 nicht mehr der Veröffentlichungspflicht unterliegen
Art. 37, Abs. 3-bis, Gesetzesdekret Nr. 69/2013Kontrollpflichtige TätigkeitenListe der Tätigkeiten der kontrollierten Unternehmen (d. h. für die die zuständigen öffentlichen Verwaltungen die Genehmigung, die zertifizierte Meldung der Aufnahme der Tätigkeit oder die bloße Mitteilung für erforderlich halten)Daten, die gemäß Gesetzesdekret 10/2016 nicht mehr der Veröffentlichungspflicht unterliegen

Letzte Aktualisierung: 02/04/2024

Pubblicato il: 23/02/2022

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