Bewertungs- und Verifizierungszentren für öffentliche Investitionen

Normative ReferenzBezeichnung der einzelnen VerpflichtungInhalt der VerpflichtungAktualisierung
Art. 38 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013Angaben zu den Bewertungs- und Prüfstellen für öffentliche Investitionen (Art. 1 des Gesetzes Nr. 144/1999)Informationen über die Bewertungs- und Prüfstellen für öffentliche Investitionen, einschließlich der ihnen zugewiesenen spezifischen Funktionen und Aufgaben, der Verfahren und Kriterien für die Identifizierung der Komponenten und ihrer Namen (Verpflichtung für Zentral- und Regionalregierungen)Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)

DIENSTSTELLE FÜR DIE BEWERTUNG UND ÜBERPRÜFUNG ÖFFENTLICHER INVESTITIONEN REGION LATIUM

Letzte Aktualisierung: 28/06/2023

Pubblicato il: 01/03/2022

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