Inhaber von Führungsaufgaben (nicht allgemeine Führungskräfte)

Normative ReferenzBezeichnung der einzelnen VerpflichtungInhalt der VerpflichtungAktualisierung
Für jeden Beauftragten:
Art. 14, Abs. 1, Buchst. a) und Abs. 1-bis, GvD Nr. 33/2013Führungsaufgaben, in welcher Eigenschaft auch immer, einschließlich derer, die vom politischen Leitungsorgan ohne öffentliche Auswahlverfahren nach eigenem Ermessen übertragen werden, und Inhaber organisatorischer Positionen mit Führungsfunktionen (zu veröffentlichen in Tabellen, in denen die folgenden Situationen unterschieden werden: Führungskräfte, nach eigenem Ermessen identifizierte Führungskräfte, Inhaber organisatorischer Positionen mit Führungsfunktionen)Übertragungsurkunde mit Angabe der Dauer des AuftragsRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)
Art. 14, Abs. 1, Buchst. b) und Abs. 1-bis, GvD Nr. 33/2013Lebenslauf, erstellt nach dem aktuellen europäischen ModellRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)
Art. 14, Abs. 1, Buchst. c) und Abs. 1-bis, GvD Nr. 33/2013Vergütungen jeglicher Art im Zusammenhang mit der Übernahme des Auftrags (mit besonderem Hinweis auf mögliche variable Komponenten oder im Zusammenhang mit der Bewertung des Ergebnisses)Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)
Art. 14, Abs. 1, Buchst. c) und Abs. 1-bis, GvD Nr. 33/2013Aus öffentlichen Mitteln gezahlte Beträge für Dienstreisen und DienstreisenRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)
Art. 14, Abs. 1, Buchst. d) und Abs. 1-bis, GvD Nr. 33/2013Daten in Bezug auf die Übernahme anderer Ämter bei öffentlichen oder privaten Stellen und die damit verbundenen Vergütungen aus irgendeinem GrundRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)
Art. 14, Abs. 1, Buchst. e) und Abs. 1-bis, GvD Nr. 33/2013Sonstige etwaige Aufgaben mit Kosten zu Lasten der öffentlichen Finanzen und Angabe der zustehenden VergütungenRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)
Art. 14, Abs. 1, Buchst. f) und Abs. 1-bis, GvD Nr. 33/2013 Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes Nr. 441/19821) Erklärung über dingliche Rechte an unbeweglichen und beweglichen Gütern, die in öffentlichen Registern eingetragen sind, Eigentum an Unternehmen, Aktien von Unternehmen, Anteile an Unternehmen, Ausübung des Amtes eines Verwalters oder Bürgermeisters von Unternehmen, mit der Anbringung der Formel “Zu meiner Ehre bestätige ich, dass die Erklärung der Wahrheit entspricht” [Für das Subjekt, den nicht getrennten Ehegatten und die Verwandten innerhalb des zweiten Grades, sofern diese es zulassen (Hinweis: gegebenenfalls Nachweis der fehlenden Zustimmung) und sich auf den Zeitpunkt der Amtsübernahme beziehen]Keine (muss nur einmal innerhalb von 3 Monaten nach der Wahl, Ernennung oder Erteilung des Auftrags eingereicht werden und bleibt bis zur Beendigung des Auftrags oder des Mandats veröffentlicht).
Art. 14, Abs. 1, Buchst. f) und Abs. 1-bis, GvD Nr. 33/2013 Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes Nr. 441/19822) Kopie der letzten Steuererklärung, die der Einkommensteuer natürlicher Personen unterliegt [Für das Subjekt, den nicht getrennten Ehegatten und die Verwandten innerhalb des zweiten Grades, sofern diese es zulassen (Hinweis: gegebenenfalls Nachweis der fehlenden Zustimmung)] (Hinweis: Es ist notwendig, die Veröffentlichung sensibler Daten durch geeignete Maßnahmen der betroffenen Person oder der Verwaltung einzuschränken)Innerhalb von 3 Monaten nach Ernennung oder Auftragserteilung
Art. 14, Abs. 1, Buchst. f) und Abs. 1-bis, GvD Nr. 33/2013 Art. 3 des Gesetzes Nr. 441/19823) Bescheinigung über die Veränderungen der Vermögenssituation im Vorjahr und Kopie der Steuererklärung [für das Subjekt, den nicht getrennten Ehegatten und die Verwandten innerhalb des zweiten Grades, sofern diese es zulassen (Hinweis: ggf. Nachweis der fehlenden Zustimmung)]Jährlich
Art. 20 Abs. 3 GvD Nr. 39/2013Erklärung über das Nichtvorliegen eines der Gründe für die Nichtübertragbarkeit des AuftragsRechtzeitig (Art. 20 Abs. 1 GvD Nr. 39/2013)
Art. 20 Abs. 3 GvD Nr. 39/2013Erklärung über das Nichtvorliegen eines der Gründe für die Unvereinbarkeit mit der Erteilung des AuftragsJährlich (Art. 20 Abs. 2 GvD Nr. 39/2013)
Art. 14 Abs. 1-ter zweiter Satz GvD Nr. 33/2013Gesamtbetrag der zulasten der öffentlichen Finanzen erhobenen GebührenJährlich (spätestens am 30. März)
Art. 15 Abs. 5 GvD Nr. 33/2013Liste der diskretionären FührungspositionenListe der Führungspositionen, ergänzt durch die entsprechenden Titel und Lebensläufe, die Personen, auch außerhalb der öffentlichen Verwaltung, zugewiesen werden, die vom politischen Leitungsorgan nach eigenem Ermessen ohne öffentliche Auswahlverfahren bestimmt werdenDaten, die gemäß Gesetzesdekret 97/2016 nicht mehr der Veröffentlichungspflicht unterliegen
Art. 19 Abs. 1-bis GvD Nr. 165/2001Verfügbare FunktionsplätzeAnzahl und Art der Stellen, die im Personalbestand zur Verfügung stehen, und die entsprechenden AuswahlkriterienRechtzeitig
Art. 1, Abs. 7, Präsidialdekret Nr. 108/2004Rolle der FührungskräfteRolle der FührungskräfteJährlich

Letzte Aktualisierung: 02/04/2024

Pubblicato il: 25/02/2022

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