Grafische Darstellung

Normative ReferenzBezeichnung der einzelnen VerpflichtungInhalt der VerpflichtungAktualisierung
Art. 22 Abs. 1 Buchst. d) GvD Nr. 33/2013Grafische DarstellungEine oder mehrere grafische Darstellungen, die die Beziehungen zwischen der Verwaltung und den beaufsichtigten öffentlichen Stellen, den Beteiligungsgesellschaften, den kontrollierten privatrechtlichen Stellen hervorhebenJährlich (Art. 22 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013)

Letzte Aktualisierung: 02/04/2024

Pubblicato il: 28/02/2022

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