Auskunftsgebühren für Bürger und Unternehmen

Normative ReferenzBezeichnung der einzelnen VerpflichtungInhalt der VerpflichtungAktualisierung
Art. 12 Abs. 1-bis GvD Nr. 33/2013Fälligkeitsplan für administrative VerpflichtungenZeitplan mit Angabe der Termine für das Inkrafttreten der neuen administrativen Verpflichtungen für Bürger und Unternehmen, die von den Verwaltungen gemäß den im Ministerialdekret vom 8. November 2013 festgelegten Modalitäten eingeführt wurdenRechtzeitig
Art. 34 GvD Nr. 33/2013 Auskunftsgebühren für Bürger und UnternehmenMinisterial- oder interministerielle Verordnungen, allgemeine Verwaltungsmaßnahmen der staatlichen Verwaltungen zur Regelung der Ausübung von Genehmigungs-, Konzessions- oder Zertifizierungsbefugnissen sowie des Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen oder der Gewährung von Vergünstigungen mit beigefügter Liste aller Informationslasten für Bürger und Unternehmen, die mit denselben Rechtsakten eingeführt oder beseitigt wurdenDaten, die gemäß Gesetzesdekret 97/2016 nicht mehr der Veröffentlichungspflicht unterliegen

Letzte Aktualisierung: 02/04/2024

Pubblicato il: 23/02/2022

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