Inhaber von administrativen Führungsaufgaben auf höchster Ebene

Normative ReferenzBezeichnung der einzelnen VerpflichtungInhalt der VerpflichtungAktualisierung
Für jeden Beauftragten:
Art. 14, Abs. 1, Buchst. a) und Abs. 1-bis, GvD Nr. 33/2013Administrative Führungsaufgaben (in Tabellen zu veröffentlichen)Übertragungsurkunde mit Angabe der Dauer des AuftragsRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)
Art. 14, Abs. 1, Buchst. b) und Abs. 1-bis, GvD Nr. 33/2013Lebenslauf, erstellt nach dem aktuellen europäischen ModellRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)
Art. 14, Abs. 1, Buchst. c) und Abs. 1-bis, GvD Nr. 33/2013Vergütungen jeglicher Art im Zusammenhang mit der Übernahme des Auftrags (mit besonderem Hinweis auf mögliche variable Komponenten oder im Zusammenhang mit der Bewertung des Ergebnisses)Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)
Art. 14, Abs. 1, Buchst. c) und Abs. 1-bis, GvD Nr. 33/2013 Aus öffentlichen Mitteln gezahlte Beträge für Dienstreisen und DienstreisenRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)
Art. 14, Abs. 1, Buchst. d) und Abs. 1-bis, GvD Nr. 33/2013Daten in Bezug auf die Übernahme anderer Ämter bei öffentlichen oder privaten Stellen und die damit verbundenen Vergütungen aus irgendeinem GrundRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)
Art. 14, Abs. 1, Buchst. e) und Abs. 1-bis, GvD Nr. 33/2013Sonstige etwaige Aufgaben mit Kosten zu Lasten der öffentlichen Finanzen und Angabe der zustehenden VergütungenRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)
Art. 14, Abs. 1, Buchst. f) und Abs. 1-bis, GvD Nr. 33/2013 Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes Nr. 441/19821) Erklärung über dingliche Rechte an unbeweglichen und beweglichen Gütern, die in öffentlichen Registern eingetragen sind, Eigentum an Unternehmen, Aktien von Unternehmen, Anteile an Unternehmen, Ausübung des Amtes eines Verwalters oder Bürgermeisters von Unternehmen, mit der Anbringung der Formel “Zu meiner Ehre bestätige ich, dass die Erklärung der Wahrheit entspricht” [Für das Subjekt, den nicht getrennten Ehegatten und die Verwandten innerhalb des zweiten Grades, sofern diese es zulassen (Hinweis: gegebenenfalls Nachweis der fehlenden Zustimmung) und sich auf den Zeitpunkt der Amtsübernahme beziehen]Keine (muss nur einmal innerhalb von 3 Monaten nach der Wahl, Ernennung oder Erteilung des Auftrags eingereicht werden und bleibt bis zur Beendigung des Auftrags oder des Mandats veröffentlicht).
Art. 14, Abs. 1, Buchst. f) und Abs. 1-bis, GvD Nr. 33/2013 Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes Nr. 441/19822) Kopie der letzten Steuererklärung, die der Einkommensteuer natürlicher Personen unterliegt [Für das Subjekt, den nicht getrennten Ehegatten und die Verwandten innerhalb des zweiten Grades, sofern diese es zulassen (Hinweis: gegebenenfalls Nachweis der fehlenden Zustimmung)] (Hinweis: Es ist notwendig, die Veröffentlichung sensibler Daten durch geeignete Maßnahmen der betroffenen Person oder der Verwaltung einzuschränken)Innerhalb von 3 Monaten nach Ernennung oder Auftragserteilung
Art. 14, Abs. 1, Buchst. f) und Abs. 1-bis, GvD Nr. 33/2013 Art. 3 des Gesetzes Nr. 441/19823) Bescheinigung über die Veränderungen der Vermögenssituation im Vorjahr und Kopie der Steuererklärung [für das Subjekt, den nicht getrennten Ehegatten und die Verwandten innerhalb des zweiten Grades, sofern diese es zulassen (Hinweis: ggf. Nachweis der fehlenden Zustimmung)]Jährlich
Art. 20 Abs. 3 GvD Nr. 39/2013Erklärung über das Nichtvorliegen eines der Gründe für die Nichtübertragbarkeit des AuftragsRechtzeitig (Art. 20 Abs. 1 GvD Nr. 39/2013)
Art. 20 Abs. 3 GvD Nr. 39/2013Erklärung über das Nichtvorliegen eines der Gründe für die Unvereinbarkeit mit der Erteilung des AuftragsJährlich (Art. 20 Abs. 2 GvD Nr. 39/2013)
Art. 14 Abs. 1-ter zweiter Satz GvD Nr. 33/2013Gesamtbetrag der zulasten der öffentlichen Finanzen erhobenen GebührenJährlich (spätestens am 30. März)

Letzte Aktualisierung: 02/04/2024

Pubblicato il: 25/02/2022

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