Abgelaufene Führungskräfte

Normative ReferenzBezeichnung der einzelnen VerpflichtungInhalt der VerpflichtungAktualisierung
Art. 14, Abs. 1, Buchst. a), GvD Nr. 33/2013Aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedene Führungskräfte (Dokumentation zur Veröffentlichung auf der Website)Ernennungs- oder Proklamationsurkunde mit Angabe der Dauer des Mandats oder des WahlmandatsKeine
Art. 14 Abs. 1 Buchst. b) GvD Nr. 33/2013LebenslaufKeine
Art. 14 Abs. 1 Buchst. c) GvD Nr. 33/2013Vergütungen jeglicher Art im Zusammenhang mit dem AmtsantrittKeine
Art. 14 Abs. 1 Buchst. c) GvD Nr. 33/2013Aus öffentlichen Mitteln gezahlte Beträge für Dienstreisen und DienstreisenKeine
Art. 14 Abs. 1 Buchst. d) GvD Nr. 33/2013Daten in Bezug auf die Übernahme anderer Ämter bei öffentlichen oder privaten Stellen und die damit verbundenen Vergütungen aus irgendeinem GrundKeine
Art. 14 Abs. 1 Buchst. e) GvD Nr. 33/2013Sonstige etwaige Aufgaben mit Kosten zu Lasten der öffentlichen Finanzen und Angabe der zustehenden VergütungenKeine
Art. 14 Abs. 1 Buchst. f) GvD Nr. 33/2013 Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes Nr. 441/19821) Kopien der Steuererklärungen, die sich auf den Zeitraum der Beauftragung beziehen; 2) Kopie der Steuererklärung nach Beendigung der Beauftragung oder des Amtes, innerhalb eines Monats nach Ablauf der gesetzlichen Frist für die Einreichung der Erklärung [Für die Person, den nicht getrennten Ehegatten und die Verwandten innerhalb des zweiten Grades, sofern diese es zulassen (NB: gegebenenfalls mit dem Nachweis der fehlenden Zustimmung)] (NB: Es ist notwendig, die Veröffentlichung sensibler Daten durch geeignete Maßnahmen seitens der betroffenen Person oder der Verwaltung zu beschränken)Keine
Art. 14 Abs. 1 Buchst. f) GvD Nr. 33/2013 Art. 4 des Gesetzes Nr. 441/19823) Erklärung zu den Veränderungen der Vermögenssituation seit der letzten Bescheinigung [Für die Person, den nicht getrennten Ehegatten und die Verwandten bis zum zweiten Grad, sofern diese es zulassen (Hinweis: gegebenenfalls Nachweis der fehlenden Zustimmung)]Keine (muss nur einmal innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Auftrags eingereicht werden).

Letzte Aktualisierung: 02/04/2024

Pubblicato il: 26/02/2022

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