Beaufsichtigte öffentliche Stellen

Normative ReferenzBezeichnung der einzelnen VerpflichtungInhalt der VerpflichtungAktualisierung
Art. 22 Abs. 1 Buchst. a) GvD Nr. 33/2013Beaufsichtigte öffentliche Stellen (in Tabellen zu veröffentlichen)Liste der öffentlichen Körperschaften, wie auch immer sie genannt werden, die von der Verwaltung gegründet, beaufsichtigt und finanziert werden oder für die die Verwaltung die Befugnis hat, die Direktoren der Körperschaft zu ernennen, mit Angabe der übertragenen Aufgaben und der Tätigkeiten, die zugunsten der Verwaltung oder der übertragenen öffentlichen Dienstleistungstätigkeiten durchgeführt werdenJährlich (Art. 22 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013)
Für jede der Körperschaften:
Art. 22 Abs. 2 GvD Nr. 33/20131) FirmennameJährlich (Art. 22 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013)
2) Ausmaß der möglichen Beteiligung der VerwaltungJährlich (Art. 22 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013)
3) Dauer der VerpflichtungJährlich (Art. 22 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013)
4) Gesamtbelastung aus irgendeinem Grund, die für das Jahr auf dem Verwaltungshaushalt lastetJährlich (Art. 22 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013)
5) Anzahl der Verwaltungsvertreter in den Leitungsgremien und die ihnen jeweils zustehende Gesamtvergütung (mit Ausnahme von Erstattungen für Unterkunft und Verpflegung)Jährlich (Art. 22 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013)
6) Bilanzergebnisse der letzten drei GeschäftsjahreJährlich (Art. 22 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013)
7) Aufgaben des Verwalters der Körperschaft und deren Gesamtvergütung (mit Ausnahme von Erstattungen für Verpflegung und Unterkunft)Jährlich (Art. 22 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013)
Art. 20 Abs. 3 GvD Nr. 39/2013Erklärung über das Nichtvorhandensein eines der Gründe für die Nichtübertragbarkeit des Auftrags (Link zur Website der Körperschaft)Rechtzeitig (Art. 20 Abs. 1 GvD Nr. 39/2013)
Art. 20 Abs. 3 GvD Nr. 39/2013Erklärung über das Nichtvorliegen eines der Gründe für die Unvereinbarkeit mit der Auftragserteilung (Link zur Website der Körperschaft)Jährlich (Art. 20 Abs. 2 GvD Nr. 39/2013)
Art. 22 Abs. 3 GvD Nr. 33/2013Verbindung zu den institutionellen Websites der beaufsichtigten öffentlichen StellenJährlich (Art. 22 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013)

Letzte Aktualisierung: 02/04/2024

Pubblicato il: 28/02/2022

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