Gebuchte Kosten

Normative ReferenzBezeichnung der einzelnen VerpflichtungInhalt der VerpflichtungAktualisierung
Art. 32, Abs. 2, Buchst. a), Gesetzesdekret Nr. 33/2013 Art. 10 Abs. 5 GvD Nr. 33/2013Gebuchte Kosten (in Tabellen zu veröffentlichen)Verbuchte Kosten der für die End- und Zwischennutzer erbrachten Dienstleistungen und deren Entwicklung im Laufe der ZeitJährlich (Art. 10 Abs. 5 GvD Nr. 33/2013)

Letzte Aktualisierung: 02/04/2024

Pubblicato il: 01/03/2022

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