Pharmazeutische Hilfe

Was ist pharmazeutische Hilfe?

  • Pharmazeutische Hilfe im eigentlichen Sinne, die Medikamente als medizinische Spezialitäten und einige Infusionslösungen umfasst.
  • Ergänzende Hilfe, die sich auf anderes medizinisches Material als Arzneimittel, Medizinprodukte und diätetische Produkte bezieht, die für eine bestimmte Ernährung bestimmt sind (nur Patienten gewährt werden, die bestimmten sozialen Kategorien angehören und/oder an chronischen und behindernden Krankheitsformen leiden).

Wie bekomme ich pharmazeutische Hilfe?

Die Gewährung von Medikamenten an die Betreuten erfolgt durch die Freigabe eines standardisierten, maschinenlesbaren Rezepts der Region Latium durch das MMG/PLS oder ein anderes zugelassenes Gesundheitswesen und in Übereinstimmung mit der Liste der verschreibungspflichtigen pharmazeutischen Spezialitäten, die in das Nationale Therapeutische Handbuch aufgenommen wurden. Die aufgeführten Arzneispezialitäten sind derzeit in zwei Zulassungsstufen A und C unterteilt:

  • die Klasse A: zu Lasten des Nationalen Gesundheitsdienstes (einige Medikamente der Klasse A, die in das PHT eingeführt werden, und flüssiger Sauerstoff gehen nur dann zu Lasten des SSN, wenn sie von der SS-Apotheke Distrikt B abgegeben werden);
  • band C: zu Lasten des Nutzers (mit Ausnahme der Begünstigten gemäß Gesetz 203/00)

Wo wird pharmazeutische Hilfe angefordert?

  • Öffentliche und private Vertragsapotheken (siehe Liste)
  • Firma U.S.L. (für Genehmigungen/Vertrieb) – S.S. Apotheke Bezirk – Via A. Fabi Tel. 0775-8821 (Telefonzentrale ASL Frosinone).

Wann wird pharmazeutische Hilfe angefordert?

  • Montag bis Samstag (Vertragsapotheken) 08:30/12:30 – 16:30/20:00 Uhr
  • Montag bis Freitag (Azienda U.S.L.) 08:30/12:30 – 14:00/15:00 Uhr

An Feiertagen ist immer eine Vertragsapotheke geöffnet. Die Angabe der Öffnungszeiten und der Erreichbarkeit ist an der entsprechenden Tafel außerhalb jeder Apotheke angebracht.

Wie hoch sind die Kosten?

Es gibt ein komplexes Kostenbeteiligungssystem. Für alle zum Patent angemeldeten Arzneimittel, die noch bestehen oder anderweitig nicht in der Liste der Packungen mit Referenzpreis enthalten sind, gelten die folgenden Beteiligungsquoten:

Nicht ausgenommene Betreute

  • 4,00 € für Medikamente mit einem Publikumspreis von MEHR ALS 5,00 €
  • 2,50 € für Medikamente mit einem Verkaufspreis von 5,00 € oder WENIGER

Patienten, die wegen Pathologie befreit sind

  • 2,00 € für Medikamente mit einem Publikumspreis von MEHR ALS 5,00 €
  • 1,00 € für Medikamente mit einem Verkaufspreis von 5,00 € oder WENIGER

Für Arzneimittel, deren Wirkstoff nicht patentiert ist und die ein generisches Äquivalent haben, das in der Transparenzliste aufgeführt ist, ist die Zahlung der eventuellen Differenz zum Referenzpreis fällig.

Letzte Aktualisierung: 22/03/2022

Pubblicato il: 22/03/2022

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