Gesetzesdekret Nr. 35 vom 8. April 2013

Dringende Bestimmungen für die Zahlung überfälliger Schulden der öffentlichen Verwaltung, für die finanzielle Wiederherstellung des Gleichgewichts der Gebietskörperschaften sowie für die Zahlung von Abgaben der lokalen Gebietskörperschaften. Bestimmungen für die Erneuerung des Vorstands der Steuerjustiz.

Letzte Aktualisierung: 04/04/2024

Pubblicato il: 03/03/2022

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