INTERESSENBEKUNDUNG FÜR EINZELAUFTRÄGE MIT SELBSTSTÄNDIGEM Arbeitsvertrag – gemäß Art. 7 Absatz 6 des Gesetzesdekrets 165/2001 für:

– Facharzt für Rechtsmedizin

– Ärzte, die seit dem vorletzten Jahr in der oben genannten Disziplin spezialisiert sind.

FRIST FÜR DIE EINREICHUNG VON ANTRÄGEN: 26. JUNI 2023

Letzte Aktualisierung: 15/06/2023

Pubblicato il: 15/06/2023

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