Sanktionen bei Nichteinhaltung der Impfpflicht: Wie kann ein Antrag auf Annullierung gestellt werden?

Die ASL von Frosinone arbeitet an den Praktiken der über 50-Jährigen, die die Aufhebung der von der Agentur für Einnahmen (ADER) verhängten Strafe für die Nichteinhaltung der Impfpflicht bis zum 1. Februar 2022 beantragen.

Die Verwaltungsstrafe beträgt 100 Euro und wird vom Gesundheitsministerium über die Agentur der Einnahmen an Personen gesendet, die bis zum 1. Februar 2022 den primären Impfzyklus nicht begonnen oder abgeschlossen hatten und die die dritte Dosis nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen durchgeführt hatten.

In wenigen Stunden sind etwa 250 Anfragen beim Postfach eingetroffen, die das System so überlastet haben, dass eine Erweiterung erforderlich ist, um alle Instanzen aufzunehmen.

Wer kann die Aufhebung der Sanktion beantragen?
Benutzer, die am 1. Februar 2022 das Sanktionsschreiben der Agentur der Einnahmen (ADER) für die Nichteinhaltung der Impfpflicht erhalten haben und die sich zu diesem Zeitpunkt im Zustand der Aufschiebung, Befreiung und Unmöglichkeit der Impfung befanden. Alles ordnungsgemäß dokumentiert.

Wie beantrage ich die Aufhebung der Sanktion?
Sie können die Aufhebung der Sanktion innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ader-Mitteilung beantragen, INDEM Sie die Unterlagen an sanzione.obbligovaccinale@aslfrosinone.it senden.

Was muss beigelegt werden?
Sie benötigen:

  • Kopie des gültigen, datierten und unterzeichneten Ausweisdokuments;
  • Kopie der beidseitigen Gesundheitskarte;
  • Kopie des von ADER erhaltenen Schreibens mit der Verfahrensidentifikationsnummer;
  • Kopie der Unterlagen, die das Nichtbestehen und/oder die Unmöglichkeit der Einhaltung der Impfpflicht am 1. Februar 2022 belegen;
  • Kopie der vorherigen Freistellung in Papierform;
  • Telefonnummer für den Kontaktbedarf.

Die ASL wird die Untersuchung durchführen und dem Benutzer per E-Mail mitteilen, dass er die Anfrage akzeptiert und die erforderlichen Daten auf dem Ader-Portal für die Aussetzung der Sanktion oder die Ablehnung wegen Nichtvorliegens der Voraussetzungen eingibt.

Die Worte von Dr. Maria Gabriella Calenda
Unsere Büros arbeiten eifrig daran, alle eingegangenen und weiterhin eingehenden Anfragen zu bearbeiten. Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, werden wir der Agentur der Einnahmen alle erforderlichen Unterlagen übermitteln. Es muss jedoch betont werden, dass das letzte Wort dem Gesundheitsministerium obliegt, das entscheiden wird, ob die Sanktion aufgehoben oder bestätigt werden soll.

Letzte Aktualisierung: 06/05/2022

Pubblicato il: 26/04/2022

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